Dokumentation statt Bauchgefühl
Behauptungen brauchen Grundlage: Dokumente, Antworten, Fotos, Termine, Gesprächsnotizen, Quellenlage oder sauber gekennzeichnete Hinweise.
Grundsätze
Das Deutsche Journalistenbündnis steht für journalistische Arbeit, die belegt, trennt, nachfragt und veröffentlicht. Der Pressekodex ist unser Maßstab, kein Maulkorb. Selbstzensur aus Bequemlichkeit oder Angst vor Ärger ist kein Anstand, sondern Versagen. Was belegt, relevant und von öffentlichem Interesse ist, wird veröffentlicht, auch wenn es oben unbequem wird.
Pressekodex
Der Pressekodex des Deutschen Presserats ist ein ethischer Mindeststandard für journalistische Arbeit. Er verlangt Sorgfalt, Wahrhaftigkeit, Schutz der Menschenwürde, Trennung von Redaktion und Werbung sowie den verantwortlichen Umgang mit Betroffenen.
Für uns heißt das nicht: bloß keine deutlichen Sätze. Es heißt: deutliche Sätze müssen belastbar sein. Wer Missstände dokumentiert, darf sie klar benennen. Wer Verantwortlichkeiten erkennt, darf sie aussprechen. Wer öffentliche Stellen befragt, muss sich nicht mit unverbindlichen Sprachregelungen zufriedengeben.
Der Pressekodex schützt nicht vor Kritik. Er schützt die journalistische Arbeit davor, unsauber, unfair oder unbelegt zu werden.
Praktische Regeln
Die Grundsätze sollen nicht nach Satzung klingen. Sie müssen im Alltag funktionieren: bei Presseanfragen, Akteneinsichten, Korrekturen, Veröffentlichungen und beim Umgang mit Druck.
Behauptungen brauchen Grundlage: Dokumente, Antworten, Fotos, Termine, Gesprächsnotizen, Quellenlage oder sauber gekennzeichnete Hinweise.
Wer konkret kritisiert wird, soll vor Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Schweigen, Ausweichen oder Fristablauf wird transparent eingeordnet.
Nachricht, Analyse, Kommentar, Verdacht und Meinung dürfen nicht ineinander verschwimmen. Leser müssen erkennen, was belegt ist und was eingeordnet wird.
Pressearbeit braucht Kontakt, aber keine Nähepflicht. Schriftliche, zitierfähige Antworten schützen Redaktion, Betroffene und Leser.
Fehler werden nicht kaschiert. Relevante Korrekturen gehören sichtbar an den Beitrag oder in eine nachvollziehbare Aktualisierung.
Scharfe Sprache ist kein Selbstzweck. Aber klare Sprache ist notwendig, wenn Verwaltung, Unternehmen oder Institutionen Verantwortung tragen.
Der kritische Punkt
Journalismus verliert seinen Zweck, wenn er nur noch formuliert, was niemandem wehtut. Pressefreiheit ist nicht dazu da, Behördenmitteilungen hübscher zu machen. Sie ist dazu da, Wirklichkeit öffentlich überprüfbar zu machen.
Das bedeutet nicht, Menschen vorzuführen. Es bedeutet, Vorgänge zu benennen: verzögerte Antworten, widersprüchliche Auskünfte, mangelhafte Transparenz, offene Kosten, unklare Zuständigkeiten, erkennbare Interessenkonflikte oder strukturelle Probleme.
Deutlichkeit ist zulässig, wenn sie sauber belegt ist. Zurückhaltung ist geboten, wenn die Tatsachengrundlage nicht trägt.
Selbstbindung
Hinweise sind Hinweise. Verdachtslagen werden als solche kenntlich gemacht und nicht als abgeschlossene Tatsache verkauft.
Nichtantworten, Fristverlängerungen, Zuständigkeitsverweise und ausweichende Formulierungen sind Teil des Vorgangs und dürfen benannt werden.
Kritik richtet sich primär an Verhalten, Entscheidungen, Verantwortung und öffentliche Rolle – nicht an private Eigenschaften.
Wer Glaubwürdigkeit will, muss sauber arbeiten: Quellen prüfen, Gegenpositionen einholen, Fehler korrigieren und Interessenkonflikte offenlegen.